Die Realität

51%

der 15- bis 17-Jährigen in Österreich waren bereits von sexualisierter Belästigung online betroffen.

Volksbegehren

Digital ist nicht egal

Gegen sexualisierte Gewalt im Internet

Österreich braucht einen offensiven Umgang mit sexuellen Übergriffen im Netz: kein Wegschauen, keine Ausreden.

Digitale sexualisierte Gewalt stoppen - jetzt

Österreich braucht einen offensiven Umgang mit sexuellen Übergriffen im Netz – kein Wegschauen, keine Ausreden.

Nacktbilder, die ohne Zustimmung geteilt werden. KI-generierte Deepfakes. Sextortion und Cybergrooming.

Jeden Tag werden tausende Frauen, Kinder und Randgruppen in Österreich digital missbraucht, und das Gesetz hinkt der Realität weit hinterher.

Das wollen wir gemeinsam ändern.

Warum braucht es eine Strafverfolgung von digitaler sexualisierter Gewalt?

Evidenzgrundlage für ein österreichisches Volksbegehren

Global

Meldungen zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder im Internet sind von 1 Mio. (2010) auf 36 Mio. (2023) gestiegen. KI-generierte kinderpornografische Inhalte nahmen in H1 2025 um 400% zu. (Quellen: home-affairs.eu) (Quellen: kinderrechte.digital)

Deutschsprachiger Raum

Jede dritte Person (12 bis 19 Jahre) in Deutschland erfährt sexuelle Belästigung online. 31,6% der 18- bis 29-Jährigen wurden als Kinder online sexuell missbraucht.

Genderbias

Frauen sind doppelt so häufig betroffen. 96% aller Deepfakes sind pornografisch und nicht einvernehmlich, 99% der Betroffenen sind Frauen(Quelle: campact.de).

Österreichische Schutzlücken

Trotz §§ 107c, 120a, 207a StGB bestehen erhebliche Regelungslücken:

  • Keine explizite Kriminalisierung von Deepfakes und KI-generierten sexualisierten Inhalten.
  • Ermächtigungsdelikt-Status ermöglicht unzureichende Strafverfolgung.
  • Fehlende Definition eines eigenständigen Straftatbestands „Digitale sexualisierte Gewalt"
  • Mangelhafte Definition: Was ist dein Deepfake? Ist schon die Erstellung von KI-Generierten sexuellen Inhalten ohne Zustimmung eine Straftat – oder erst die Verbreitung?
  • Und wenn wir von Verbreitung sprechen: Wie sieht es mit der Regelung der Plattformen aus?

Anzeigequoten:

Dunkelfeldstudie (LeSuBiA) zeigt, dass über 90 % digitaler Gewalt nicht angezeigt werden – reale Zahlen sind um ein Vielfaches höher.

Internationale Standards

EU-Gewaltschutz-Richtlinie 2024

Mitgliedstaaten sollen manipulierte und künstlich erzeugte sexualisierte Bilder kriminalisieren.

Istanbul-Konvention

Bildbasierte sexuelle Gewalt inklusive Deepfakes wird als sexuelle Belästigung definiert.

Deutschland, März 2026

Gesetzentwurf zur Kriminalisierung von Bildaufnahmen ohne Zustimmung, bis zu drei Jahre Haft.

Kernforderungen für Österreich

Eigener Straftatbestand im StGB: „Digitale sexualisierte Gewalt“.

Kriminalisierung von Erstellung, Verbreitung und Missbrauch intimer Bilder sowie Deepfakes ohne ausdrückliche Zustimmung der abgebildeten Person.

Wer steckt hinter „Digital ist nicht egal“?

Hinter dieser Initiative stehen drei Frauen, die die digitale Welt seit über 15 Jahren kennen und genau deshalb wissen, wie gefährlich sie werden kann.

Als Mutter, als Frauen, als Teil dieser Gesellschaft sind wir wütend: darüber, dass Deepfakes, Identitätsmissbrauch und nicht eingewilligte Darstellungen bis heute großteils straffrei bleiben.

Wir stehen solidarisch an der Seite aller, die digitale sexualisierte Gewalt erlebt haben. Und wir wollen mehr als Mitgefühl: Wir wollen ein Gesetz, das schützt.

Jetzt unterschreiben

Hier geht es direkt zur Unterstützung auf oesterreich.gv.at.

Ich möchte mitmachen

* Bitte in der Liste das Begehren „Digitale sexualisierte Gewalt“ auswählen.

Kontakt

E-Mail: info@digitalnichtegal.at